Bebauungsplan: 123, Ochtruper Straße Nordost

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123, Kennwort: "Ochtruper Straße Nordost" dient der Steuerung der Nachverdichtung in dem mit dem Geltungsbereich markierten Wohnsiedlungsbereich. Für die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des Wohnquartiers sind in einem einfachen Bebauungsplan textliche Festsetzungen bezüglich der maximal zulässigen Anzahl an Wohneinheiten je Wohngebäude. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB sind pro Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Eine Doppelhaushälfte ist als ein Gebäude zu verstehen, sodass je Doppelhaus maximal vier Wohneinheiten zulässig sind. Die sonstige Zulässigkeit von Vorhaben richtet weiterhin nach § 34 BauGB.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanun auf.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de

Verfahrensschritte

  • 30.01.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.01.2019, Offenlegungsbeschluss gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
  • 18.02.2019, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 18.02.2019, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 26.02.2019 - 29.03.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.05.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.06.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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