Bebauungsplan: 299, Windpark Rheine Südwest

Für eine zukunftsfähige Nutzbarkeit der Flächen im Sinne der Windkraft und auch der städtischen Klimaziele wird nun ein „Repowering“ angestrebt, welches eine Nutzung auf Grundlage der heutigen technischen Standards ermöglicht.  Aufgrund der sehr dezidierten Festsetzungen bezüglich der Standorte und der Anlagenhöhen ist dies auf Grundlage des geltenden Planungsrechts (Bebauungsplan Nr. 299, Kennwort: „Windpark Rheine - Südwest“) so nicht möglich. Nach Aufhebung des in Rede stehenden Bebauungsplanes soll sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den Grundsätzen des § 35 BauGB („Bauen im Außenbereich“) richten.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de

Verfahrensschritte

  • 11.12.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
  • 06.12.2023, Aufhebungsbeschluss
  • 06.12.2023, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 23.02.2024 - 15.03.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 17.04.2024, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 29.04.2024, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 08.05.2024 - 12.06.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge

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