Bebauungsplan
Nr. 212.3 Heidbrinkstraße 3. Änderung

Mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes 212 und der zweiten Änderung der dazughörigen Gestaltungssatzung wurde eine geringfügige Erweiterung der Bauflächen zugelassen. Zudem wurde die Spanne der zulässigen Dachneigungen erhöht.

Der Geltungsbereich des gesamten Bebauungsplanes Nr. 212 wurde an die BauNVO 1990 angepasst. Daher gilt diese 3. Änderung als Deckblatt. Die alte Planzeichnung des Ursprungsplanes sowie der ersten und zweiten Änderung wird somit überlagert.

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