Informelle Planung
Lärmaktionsplanung der Stadt Rheda-Wiedenbrück

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück erstellte 2018 einen Lärmaktionsplan, der auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie beruht.

Aktuell steht die vierte Runde der Lärmaktionsplanung an, in welcher der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2024 fortgeschrieben wird. Im ersten Schritt wurden die Straßenabschnitte der Autobahn sowie der Bundes- und Landesstraßen untersucht, die mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr belastet waren.

Für Rheda-Wiedenbrück handelt es sich um folgende Straßen:


Auch die Haupteisenbahnstrecken von mehr als 30.000 Zugbewegungen im Jahr wurden untersucht. Hierzu zählt die Strecke Hannover - Dortmund, die mitten durch den Stadtteil Rheda führt. Die Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken wird allerdings durch das Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt.

 

Für die Lärmaktionsplanung der vierten Runde der Stadt Rheda-Wiedenbrück werden am Donnerstag, den 07. Dezember 2023 im Rathaus in Rheda im Großen Sitzungssaal während des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung die Ergebnisse der Lärmkartierung vorgestellt. Anschließend besteht bei Betroffenheit durch Verkehrslärm an den oben genannten Straßen vom 08.12.2023 bis zum 03.01.2024 für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheda-Wiedenbrück die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen, Probleme und Ideen zum Straßenverkehrslärm an die Abteilung Klima, Mobilität und Stadterneuerung zu übermitteln. Die Beteiligung wird über das Online Portal Beteiligung.NRW möglich sein (https://beteiligung.nrw.de/portal/rh-wd/beteiligung/themen/1004591). Außerdem können Anregungen per E-Mail an leonard.suedbrock@rh-wd.de oder auf den Postweg an folgende Adresse mitgeteilt werden:

Stadt Rheda-Wiedenbrück

Abteilung Klima, Mobilität und Stadterneuerung

Leonard Südbrock

Rathausplatz 13

33378 Rheda-Wiedenbrück

 

Alle untersuchten Abschnitte der Runde 4 sind auf dem Portal des Landes unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de abrufbar.

 

Ansprechpersonen

Verfahrensschritte

Anhänge

Impressum | Datenschutz