Planfeststellung Straße
Planfeststellungsverfahren "Südring"

Neubau des Ringschlusses Südring in Rheda-Wiedenbrück (Stadtteil Wiedenbrück) im Kreis Gütersloh

 

Die Bezirksregierung Detmold hat auf Antrag der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 12.04.2016 - in der Fassung vom 27.09.2016 – das Planfeststellungsverfahren für den Ringschluss Südring im Stadtteil Wiedenbrück eingeleitet.

 

Die 1,25 km lange Neubaustrecke soll sowohl den historischen Stadtkern Wiedenbrücks verkehrlich entlasten als auch neue Siedlungsbereiche an das Hauptverkehrsstraßennetz Wiedenbrücks anbinden. An der Nordseite der Neubaustrecke ist ein Geh-/Radweg geplant und an der Südseite Lärmschutzanlagen. Am Bauanfang (Kreuzung K 1, Lippstädter Straße) sowie am Bauende (K 9, Rietberger Straße) sind Kreisverkehrsplätze vorgesehen. Die Neubaustrecke kreuzt den Hamelbach am Bauanfang sowie im weiteren Verlauf die Ems. Für die Emsquerung soll der Bau  eines Brückenbauwerkes erfolgen.

 

Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 07.11.2016 bis 06.12.2016 im Rathaus der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stadtteil Rheda, zur allgemeinen Einsicht ausgelegt.

 

Mit Beginn der Auslegung konnten die Planunterlagen darüber hinaus auf der Interneteite der Bezirksregierung Detmold (Dezernat 25: Verkehr, Planfeststellung und Plangenehmigung) eingesehen werden. Der  Link am Ende dieser Seite führt zur entsprechenden Internetseite der Bezirksregierung.


 

 

An die Auslegung schlossen sich eine 2-Wochenfrist an, innerhalb derer von Betroffenen Einwendungen gegen das geplante Straßenneubauvorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück oder bei der Bezirksregierung Detmold (Anschrift: Bezirksregierung Detmold, Raum D 118 (Frau Schwich), Leopoldstr. 15, 32756 Detmold) erhoben werden konnten. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine einfache E-Mail (d. h. per E-Mail ohne Absicherung durch eine elektronische Signatur) nicht der erforderlichen Schriftform genügt.

 

Die Möglichkeit, die Planunterlagen im Internet einzusehen, ersetzt nicht die Auslegung der Planunterlagen und setzt überdies keine besonderen Fristen, um Einwendungen gegen die Planung zu erheben, in Lauf. Alle formell einzuhaltenden Schritte und Fristen ergeben sich aus der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung durch die Stadt Rheda-Wiedenbrück.

 

Auskunft erteilt insbesondere die zuständige Mitarbeiterin der Bezirksregierung Detmold: Frau Schwich (Tel.: 05231/ 71-2544)

 

Es wird auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 28.10.2016 und im Amtsblatt vom 26.10.2018 hingewiesen.

 

 

Zwischenzeitlich hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück als Vorhabenträgerin die Planungsunterlagen um einen „Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie zum Planfeststellungsverfahren Neubau des Ringschlusses Südring Rheda-Wiedenbrück“ (im Folgenden: wasserrechtlicher Fachbeitrag) ergänzt und in das Verfahren eingebracht.

 

Bei diesem wasserrechtlichen Fachbeitrag handelt es sich um eine neue entscheidungserhebliche Unterlage über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, sodass die Öffentlichkeit hierzu erneut beteiligt wird.

 

Der wasserrechtliche Fachbeitrag einschließlich des bereits ausgelegten wassertechnischen Entwurfs liegt in der Zeit vom 5. November 2018 bis zum 4. Dezember 2018 zur allgemeinen Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Rheda-Wiedenbrück (8. Obergeschoss), während der Öffnungszeiten aus.

 

Jeder, dessen Belange durch den wasserrechtlichen Fachbeitrag berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 18. Dezember 2018,

 

· bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 25, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold oder

· bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück

 

schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen hiergegen erheben.

 

Es wird auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Rheda-Wiedenbrück vom 26.10.2018 hingewiesen.

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