Bebauungsplan
Nr. 422 Wasserkampstraße / Hüfferstraße

Sollten Sie Fragen in Bezug auf den Grundstückserwerb auf dieser Fläche haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Prill vom dafür zuständigen Immobilienmanagement (05242 / 963 524 oder norman.prill@rh-wd.de).

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufstellt werden. Mit dem Paragrafen 13b erhält die Kommune das Instrument, mit dem auch im Außenbereich Flächen im beschleunigten Verfahren entwickelt werden können (Ähnlich wie es gem. § 13a BauGB im Innenbereich möglich ist). Anlass und Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung weiterer Flächen für Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Planes umfasst im Wesentlichen eine Fläche von 0,85 ha. Dabei ist angedacht, im Bereich der Hüfferstraße Mehrfamilienhäuser vorzusehen und den rückwärtigen Bereich Richtung Wasserkampstraße durch Einzel- und Doppelhäuser zu überplanen.

 

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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