Bebauungsplan
Nr. 422 Wasserkampstraße / Hüfferstraße
Sollten Sie Fragen in Bezug auf den Grundstückserwerb auf dieser Fläche haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Prill vom dafür zuständigen Immobilienmanagement (05242 / 963 524 oder norman.prill@rh-wd.de).
Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufstellt werden. Mit dem Paragrafen 13b erhält die Kommune das Instrument, mit dem auch im Außenbereich Flächen im beschleunigten Verfahren entwickelt werden können (Ähnlich wie es gem. § 13a BauGB im Innenbereich möglich ist). Anlass und Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung weiterer Flächen für Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Planes umfasst im Wesentlichen eine Fläche von 0,85 ha. Dabei ist angedacht, im Bereich der Hüfferstraße Mehrfamilienhäuser vorzusehen und den rückwärtigen Bereich Richtung Wasserkampstraße durch Einzel- und Doppelhäuser zu überplanen.
Ansprechpersonen
- Herr Christian Cardinal, Telefon: 05242 963-364, E-Mail: christian.cardinal@rh-wd.de
- Frau Celine Meier, Telefon: 05242 963-386, E-Mail: celine.meier@rh-wd.de
- Herr Marco Machon, Telefon: 05242 963-376, E-Mail: marco.machon@rh-wd.de
- Frau Ina Hoischen, Telefon: 05242 963-437, E-Mail: ina.hoischen@rh-wd.de
Verfahrensschritte
- 31.10.2019, Aufstellungsbeschluss (Fachausschuss/Rat)
- 09.11.2020 - 11.12.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 28.10.2021, Aufstellungsbeschluss (Fachausschuss/Rat)
- 12.11.2021, Aufstellungsbeschluss (Bekanntmachung im Amtsblatt)
- 22.11.2021 - 23.12.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Behördebeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
- 27.06.2022 - 26.07.2022, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- 25.08.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 14.11.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Plandarstellung
- Begründung