Bebauungsplan
Nr. 414 Gewerbegebiet Wieksbach / Hauptstraße

Der Bereich stellt für die Stadt Rheda-Wiedenbrück einen wichtigen innerstädtischen Gewerbestandort dar, der durch diese Planung rechtlich gesichert werden soll.
Vorgesehen ist - unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und des o. g. Masterplans 2020+ - die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets, welches nur das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulassen und insgesamt einen Übergang zwischen dem westlich angrenzenden großen Möbelhersteller und der östlich angrenzenden Wohnnutzung (Bewältigung von möglichen Immissionskonflikten) schaffen soll.
Städtebaulich orientiert sich das Konzept ebenso an den Zielen des Masterplans 2020+ und den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats und sieht vor, die in Teilbereichen bereits vorhandene, gewachsene bauliche Grundstruktur weiterzuentwickeln und zu sichern.

 

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