Flächennutzungsplan
103. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufhebung der 76. Flächennutzungsplanänderung "Windkraft Rheda-Wiedenbrück"

Gegenstand der 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist die Aufhebung der bestehenden Konzentrationszonen und der damit einhergehenden „Ausschlusswirkung für Windenergienutzung“. Damit ist die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im gesamten Außenbereich privilegiert und somit zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Entgegenstehende Belange, zum Beispiel aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes, des Immissionsschutzes, der optischen Bedrängung und anderer konkurrierender Nutzungen werden weiterhin im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Einzelfallgenehmigung geprüft.

 

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