Bebauungsplan
Nr. 423 Vahrenbreede

Überplanung des bisherigen des offenkundig unwirksamen Bebauungsplanes Nr. 371 "Hof Oldemeyer". Im Grundsatz sollen dessen Ziele und Zwecke der Planung weiterhin eine (überwiegend) gewerbliche Nutzung (sprich: Gewerbegebiet
nach § 8 BauNVO) der Flächen vorsehen und ermöglichen.

 

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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