Bauleitpläne in der Beteiligung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Bevor ein Bebauungsplan oder eine Satzung konkret ausformuliert werden, stellen wir Ihnen die Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Sie haben Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern. Vorgebrachte Stellungnahmen werden nach Möglichkeit bei der weiteren Planung berücksichtigt.

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Öffentliche Auslegungen

Während der öffentlichen Auslegung können Sie Einsicht in die Planung nehmen und Stellungnahmen dazu vorbringen. Alle vorgebrachten Stellungnahmen werden gesammelt und gerecht untereinander abgewogen. Gegenwärtig können Sie sich zu folgenden Planverfahren äußern:

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