Die Stadt Recklinghausen plant, das Gelände der ehemaligen Hibernia-Kampfbahn an der Canisiusstraße neu zu nutzen. Vorgesehen sind der Bau einer mehrzügigen Kindertagesstätte und die Schaffung von Wohnraum. Zur Umsetzung der Planung hat der Rat der Stadt Recklinghausen in seiner Sitzung am 06.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 331 - Canisiusstraße / ehemalige Hibernia-Kampfbahn - im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 13a BauGB beschlossen und am 06.10.2025 den Satzungsbeschluss gefasst. Der Beschluss über die Satzung Bebauungsplan Nr. 331 - Canisiusstraße / ehemalige Hibernia-Kampfbahn ist im 48. Amtsblatt der Stadt Recklin-ghausen vom 28.10.2025 bekannt gemacht worden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Recklinghausen vom 27. März 2013 (mit Stand der vorliegenden Änderungen bis zum 15. September 2023) ist die Fläche zum Teil als Wald, zum Teil als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Es besteht das Erfordernis, den Flächennutzungsplan zu berichtigen. Der Flächennutzungsplan wird daher gem. § 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Zuge der Berichtigung in diesem Bereich an den Bebauungsplan angepasst. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Der Regionalverband Ruhr (RVR) als Träger der Regionalplanung hat gem. § 34 Landespla-nungsgesetz NRW (LPlG) bestätigt, dass die Aufstellung des Bebauungsplans und die damit verbundene Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Recklinghausen im Wege der Be-richtigung an die Ziele der Raumordnung angepasst ist. Dem Vorhaben stehen keine raumord-nungsrechtlichen Bedenken entgegen.