Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung.
Der Bebauungsplan Nr. 288 - Dorstener Straße / Plantenbergweg - 1. Änderung wurde am 25. Februar 2025 vom OVG Münster im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklärt.