Vorbereitende Untersuchung nach BauGB § 141 in Bearbeitung

Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit. hier: Bereich der Bochumer Straße in Recklinghausen Süd im Stadtteil Süd

Der Rat der Stadt Recklinghausen hat in seiner 26. Sitzung am 03.12.2018 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Bereich „Bochumer Straße in Recklinghausen Süd“ gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit beschlossen.

Der Untersuchung liegt die Überprüfung und Beurteilung gemäß § 136 Abs. 2 in Verbindung mit §136 Abs. 3 zu Grunde. Hierbei handelt es sich um die Überprüfung der örtlichen Verhältnisse unter den Gesichtspunkten der städtebaulichen Ausprägung und Funktion des Untersuchungsgebietes.

Vorbereitende Untersuchungen Bochumer Straße

Übersichtsplan
Geltungsbereich (Originalmaßstab 1:10.000)

Verfahrensschritte

Ansprechperson

Planunterlagen

Grundlagen der Stadtplanung

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