Flächennutzungsplan in Bearbeitung
3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen
Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen, 98. Änderung, Ratingen Tiefenbroich, „Kaiserswerther Straße / Am Roten Kreuz“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Rat der Stadt Ratingen hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 beschlossen, den Entwurf zur 98. Flächennutzungsplanänderung, Ratingen Tiefenbroich „Kaiserswerther Straße / Am Roten Kreuz“ mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht vom 22.11.2016 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort: Stadtverwaltung Ratingen, Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Verwaltungsgebäude Stadionring 17, 40878 Ratingen
Zeit: vom 23.01.2017 bis einschließlich 24.02.2017 während der Dienststunden.
Dienststunden:
Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen eingebracht werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Das Plangebiet befindet sich in Ratingen Tiefenbroich und wird begrenzt durch den Fluss Anger und die „Kaiserswerther Straße“. Der Geltungsbereich ist aus den dieser Bekanntmachung beigefügten Plänen ersichtlich.
Projektbeschreibung: Umwandlung von Wald in eine Gewerbefläche
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht zur 98. Flächennutzungsplanänderung, in dem die Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Mensch – Bevölkerung/Gesundheit, Arten und Lebensgemeinschaften / Biotoptypen, Landschafts- / Siedlungsbild, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter, deren Wechselwirkungen untereinander und sonstige Umweltbelange beschrieben und bewertet werden sowie die Eingriffs- und Ausgleichsthematik behandelt wird.
Die Unterlagen zur 98. Flächennutzungsplanänderung (Planentwurf, Entwurfsbegründung mit Umweltbericht etc.) können auch im Internet unter
http://www.o-sp.de/ratingen/start.php#offen
eingesehen werden.
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Die vorstehende vom Rat der Stadt Ratingen in seiner Sitzung am 22.11.2016 beschlossene Offenlage der Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2016 (GV. NRW. S. 966), gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
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eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
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die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
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der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
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der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die Form der öffentlichen Bekanntmachung im Sinne des § 7 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Ratingen wie folgt festgelegt: Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Ratingen.
Ratingen, den 21.12.2016
Klaus Pesch
Bürgermeister
Die Daten dienen der Information.
Rechtsverbindliche Auskünfte sind im Stadtplanungsamt einzuholen!
98.FNP-Änderung
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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