Bebauungsplan in Bearbeitung


T 395 - Kaiserswerther Straße / Am Roten Kreuz im Stadtteil Tiefenbroich


Bebauungsplan T 395 „Kaiserswerther Straße / Am Roten Kreuz“

 


Projektbeschreibung: Umwandlung von Wald in ein Gewerbegebiet


Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:


  1. Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf, in dem die Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Mensch – Bevölkerung/Gesundheit, Arten und Lebensgemeinschaften / Biotoptypen, Landschafts- / Siedlungsbild, Boden, Wasser, Klima und Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter, deren Wechselwirkungen untereinander und sonstige Umweltbelange beschrieben und bewertet werden sowie die Eingriffs- und Ausgleichsthematik behandelt wird.

  2. Verkehrliche Untersuchung zum prognostizierten Verkehrsaufkommen und dessen Abwicklung; Runge IVP (Mai 2016)

  3. Schalltechnische Untersuchung zu den innerhalb des Plangebietes auftretenden Verkehrslärm- und Gewerbelärmimmissionen, Peutz Consult (Juli 2016)

  4. Artenschutzgutachten; Leser, Albert, Bielefeld (Oktober 2016)

     

     Durch die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen zu

  • Überschwemmungsgebiet,
  • Immissionsschutz aufgrund des Gewerbelärms,
  • Altlasten,
  • Landschaftsschutz aufgrund der Umwandlung von Wald in ein Gewerbegebiet,
  • Denkmalschutz aufgrund der Planung gewerblicher Bauten in der Nähe eines Baudenkmals,
  • Umwandlung von Wald in ein Gewerbegebiet,
  • Verkehrsbelastung und daraus resultierender Lärmbeeinträchtigungen,
  • Artenschutzbelangen.

 abgegeben, die ebenfalls einsehbar sind.

 Die Unterlagen zum Bebauungsplan T 395 (Planentwurf, Entwurfsbegründung einschließlich dem Umweltbericht, Gutachten etc.) können auch hier im Internet

 eingesehen werden.

 

 

 

Hinweis Normenkontrollantrag:

 Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach

§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches zum Gegenstand hat, ist unzulässig,

wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend gemacht hat, die sie im Rahmen

der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der

betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs)

nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge

im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist (§ 47 Abs. 2a VwGO).



 

 
 
Die Daten dienen der Information
Rechtsverbindliche Auskünfte sind Im Stadtplanungsamt einzuholen!



T395

Übersichtsplan
Kaiserswerther Straße /Am Roten Kreuz

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Bauleitplanung 02102/550-6133 bauleitplanung@ratingen.de


Dieses Bebauungsplanverfahren läuft parallel zum Flächennutzungsplanverfahren



Plandetails

Weitere Daten

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