Veränderungssperre


T 137, 3.Änderung Teil B"Alter Kirchweg/Am Roten Kreuz/Daniel-Goldbach-Str./Barbarastr./Elisabethstr. im Stadtteil Tiefenbroich

§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 21.08.2013 in Kraft. Sie endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans T 137, 3. Änderung, Teil B - Alter Kirchweg / Am Roten Kreuz / Daniel­ Goldbach-Straße / Barbarastraße / Elisabethstraße / Robert-Zapp-Straße / Christi­ nenstraße -, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten. Auf die Zweijahresfrist ist der, seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum, anzurechnen . Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.

1. Verlängerung vom 21.08.2014 bis 20.08.2014

2.Verlängerung vom 21.08.2015 bis 20.08.2016


Siehe vollständigen Text in der Bekanntmachung im Amtsblatt 18/2013 vom 08.08.2013 (Anlage)


Die Daten dienen der Information.
Rechtsverbindliche Auskünfte sind im Stadtplanungsamt einzuholen!


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