Veränderungssperre


T 137, 3. Änderung Teil A, 1.vereinfachte Änderung "Christinenstraße / Am Roten Kreuz / Daniel Goldbach Straße“ im Stadtteil Tiefenbroich

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

 

Bebauungsplan T 137, 3. Änderung Teil A, 1. vereinfachte Änderung – Christinenstraße / Am Roten Kreuz / Daniel-Goldbach-Straße –

 

Anordnung zur ersten Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung hat der Rat der Stadt Ratingen am 04.04.2017  gemäß § 17 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2015 (BGBl. S. 1722) sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.11.2016 (GV. NRW. S. 966), die nachfolgende vom Rat der Stadt Ratingen am 24.03.2015 beschlossene Satzung um ein Jahr verlängert.

 

Inkrafttreten der ersten Verlängerung der Veränderungssperre

Die erste Verlängerung der Veränderungssperre tritt am 13.05.2017, dem Tag nach Fristablauf der ursprünglichen Veränderungssperre in Kraft. Sie endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes T 137, 3. Änderung, Teil A, 1. v. Änd. „Christinenstraße / Am Roten Kreuz / Daniel-Goldbach-Straße“, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres seit Inkrafttreten.


 Siehe vollständigen Text im Amtsblatt 14/2017 vom 3.5.2017
 
Die Daten dienen der Information.
Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie im Stadtplanungsamt.



Übersicht Veränderungssperre T137,3.Ä.TA, 1.v.Änd.

Übersichtsplan
Christinenstraße / Am Roten Kreuz / Daniel Goldbach Straße

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Bauleitplanung 02102/550-6133 bauleitplanung@ratingen.de


Dieses Bebauungsplanverfahren lief parallel zum Flächennutzungsplanverfahren



Plandetails

Weitere Daten

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