Veränderungssperre
T 137, 3.Änderung Teil B"Alter Kirchweg/Am Roten Kreuz/Daniel-Goldbach-Str./Barbarastr./Elisabethstr. im Stadtteil Tiefenbroich
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 21.08.2013 in Kraft. Sie endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans T 137, 3. Änderung, Teil B - Alter Kirchweg / Am Roten Kreuz / Daniel Goldbach-Straße / Barbarastraße / Elisabethstraße / Robert-Zapp-Straße / Christi nenstraße -, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten. Auf die Zweijahresfrist ist der, seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum, anzurechnen . Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
1. Verlängerung vom 21.08.2014 bis 20.08.2014
2.Verlängerung vom 21.08.2015 bis 20.08.2016
Siehe vollständigen Text in der Bekanntmachung im Amtsblatt 18/2013 vom 08.08.2013 (Anlage)
Die Daten dienen der Information.
Rechtsverbindliche Auskünfte sind im Stadtplanungsamt einzuholen!
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 21.08.2013 in Kraft. Sie endet mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans T 137, 3. Änderung, Teil B - Alter Kirchweg / Am Roten Kreuz / Daniel Goldbach-Straße / Barbarastraße / Elisabethstraße / Robert-Zapp-Straße / Christi nenstraße -, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit Inkrafttreten. Auf die Zweijahresfrist ist der, seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum, anzurechnen . Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern.
1. Verlängerung vom 21.08.2014 bis 20.08.2014
2.Verlängerung vom 21.08.2015 bis 20.08.2016
Siehe vollständigen Text in der Bekanntmachung im Amtsblatt 18/2013 vom 08.08.2013 (Anlage)
Die Daten dienen der Information.
Rechtsverbindliche Auskünfte sind im Stadtplanungsamt einzuholen!
Übersichtsbild
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Bauleitplanung | 02102/550-6133 | bauleitplanung@ratingen.de |