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Stadtplanung in Pulheim

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Digitalisierungsgrundlage: ALKIS
Städtebauliches Konzept
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim

Die Stadt Pulheim hat einen Planungsprozess eingeleitet, um das zuletzt im Jahr 2008 aufgestellte Einzelhandelskonzept zu aktualisieren. Aktualisierungsbedarf ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass der neue Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen am 25.01.2017 in Kraft getreten ist.

Mit diesem landesplanerischen Fachplan werden u. a. die Ziele und Grundsätze festlegt, die im Rahmen der Bauleitplanung beachtet bzw. in die Abwägung von Bauleitplänen einbezogen werden müssen. Das Einzelhandelskonzept soll als „von der Stadt beschlossenes städtebauliches Entwicklungskonzept oder eine von ihr beschlossene sonstige städtebauliche Planung“ i. S. von § 1 (6) Nr. 11 BauGB der zukünftigen Bauleitplanung der Stadt Pulheim für den Einzelhandel zugrunde gelegt werden.

Neben der Gesamtbetrachtung der Pulheimer Einzelhandelssituation spricht die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes insbesondere Empfehlungen zur Entwicklung der Innenstadt und der weiteren zentralen Versorgungsbereiche aus. Hinzu kommen Aussagen zur Sicherung der Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet sowie zur Entwicklung des zentrenverträglichen großflächigen Einzelhandels. Auch wird die „Pulheimer Sortimentsliste“ mit Blick auf die Veränderungen bei den rechtlichen und marktseitigen Rahmenbedingungen neu bestimmt und begründet.

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes konzentriert sich insgesamt im Wesentlichen auf folgende Arbeitsschwerpunkte:
• Aktualisierung der Strukturanalyse, Bewertung der Versorgungsqualität, Benennung konkreter Angebotsdefizite und Bedarfe
• Verifizierung oder Modifizierung der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche und deren hierarchische Untergliederung
• Aussagen zur Einzelhandelssteuerung mit Mitteln der Bauleitplanung2
• Überprüfung der mit dem Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008 beschlossenen „Pulheimer Liste“
• Empfehlungen zur Attraktivitätssteigerung der Pulheimer Innenstadt und der Ortskerne.


Ansprechperson

  • Herr Sven Müller-Grunau, Telefon: 02238 808 255, E-Mail: Sven.Mueller-Grunau@pulheim.de

Verfahrensschritte

  • 28.01.2022 - 28.02.2022, Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept