Stadt Plettenberg

Satzung Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und unbebauter Flächen in der Plettenberger Innenstadt

Der Rat der Stadt Plettenberg beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 03.09.2019 die Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und unbebauter Flächen in der Plettenberger Innenstadt gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.04.1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 89 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung.

Die Regelungen der Satzung sollen zur Verbesserungen des Stadtbildes, der Stadtidentität und der Aufenthaltsqualität beitragen. Ziel ist die Funktion der Plettenberger Innenstadt als Ort des Handels und der Gastronomie zu attraktiveren und zu stärken. Gleichzeitig soll so die atmosphärische Qualität erhöht werden, damit der zentrale Stadtraum Plettenbergs stärker angenommen wird. Hierdurch soll die Innenstadt auch als Wohnort aufgewertet werden. Diese Aspekte führen zum Werterhalt des Handels-, Wohn-, Arbeits- und Lebensstandortes Plettenberg. Das am 29. November 2017 vom Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Plettenberg zur Kenntnis genommene Gestaltungshandbuch Innenstadt Plettenberg bildet Leitlinie und Begründung dieser Satzung und kann bei der Stadt Plettenberg eingesehen werden.

Am 06.12.2022 beschloss der Rat der Stadt Plettenberg in seiner öffentlichen Sitzung die 1.Änderung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und unbebauter Flächen in der Plettenberger Innenstadt. Die 1.Änderung dient der Anpassung und Klarstellung zur Zulässigkeit von Solaranlagen (Solarthermie- und Photovoltaikanlagen) an Dächern, Balkonen und Fassaden innerhalb dessen Geltungsbereiches. Die sonstigen Regelungen bleiben von der 1.Änderung der Satzung unberührt. Die Satzung gilt unverändert für die im Gestaltungshandbuch
der Stadt Plettenberg definierten Bereiche Stadtbildzone A und Kirchplatz sowie zusätzlich für die Bereiche Neue Straße und Graf-Dietrich-Straße.

Ansprechperson

  • Herr Till Hoffmann, Telefon: 02391-923 212, E-Mail: t.hoffmann@plettenberg.de
  • Herr Moritz Jankowsky, Telefon: 02391-923 215, E-Mail: m.jankowsky@plettenberg.de
  • Herr Kristoph Schmidt, Telefon: 02391-923 241, E-Mail: k.schmidt@plettenberg.de
  • Frau Sandra Steinmann, Telefon: 02391-923 224, E-Mail: s.steinmann@plettenberg.de

Verfahrensschritte

  • 09.10.2019, Inkrafttreten der Satzung mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Märkischen Kreises
  • 14.12.2022, Inkrafttreten der 1.Änderung der Satzung mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Märkischen Kreises

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Gestaltungssatzung

Begründung