Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschloss in seiner Sitzung am 16.09.2024 den Bebauungsplan „WA Doblhof – 1. Bauabschnitt“, Gmkg. Hacklberg aufzustellen, um unter anderem auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 446, sowie den Fl. Nrn. 429/7, 429/12, 449/2, 446/7, 446/8, 446/9, 446/10, TF 446/14, 446/15, 446/16, 446/17, 446/18, TF 429/3, TF 429/19, jeweils Gmkg. Hacklberg der bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. Straßenfläche, Flächen für ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Der Ausgleich wird teilweise im Geltungsbereich auf Teilflächen der Fl. Nrn. 446 und 429/3, jeweils der Gmkg. Hacklberg sowie teilweise durch Abbuchung aus dem städtischen Ökokonto erbracht. Durch die Neuausweisung eines Wohngebiets, wodurch die Errichtung mehrerer Einzel- bzw. Doppelhäusern mit jeweils maximal 2 Wohneinheiten innerhalb der dafür vorgesehenen Baugrenzen zugelassen wird, soll dem kurz- bis mittelfristig anstehenden Wohnraumbedarf entgegengetreten werden.