Die Außenbereichssatzung „Neureut / Jägerreuth“, Gmkg. Hacklberg und Ries aus dem Jahr 2001 soll auf den Fl.Nrn. 222 und 222/3, Gmkg. Ries, nördlich des Anwesens „Neureut 24b“ geändert werden, um die Zulassungsvoraussetzungen für weitere Wohngebäude (sonst. Vorhaben) gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu modifizieren, die nicht im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert bzw. bereits im Sinne des § 35 Abs. 4 BauGB begünstigt sind.