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Stadtplanung in Passau

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Bebauungsplan
SO Einzelhandel an der Äußeren Spitalhofstraße, 1. Änderung

Mit der 1. Änderung des seit 2008 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „SO Einzelhan-del an der Äußeren Spitalhofstraße“, Gmkg. Haidenhof, soll eine Umnutzung des Be-standsgebäudes „Äußere Spitalhofstraße 2“ durch einen Zweiradhandel ermöglicht wer-den. Hierzu ist insbesondere eine Überarbeitung der Festsetzungen hinsichtlich der zulässigen Sortimente erforderlich; so sollen künftig im Geltungsbereich nicht-innenstadtrelevante Sortimente wie Verkaufsflächen für Fahrzeuge aller Art (hier: Fahrräder, E-Bikes, Motorroller und deren Zubehör) zulässig sein. Zudem werden die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes überarbeitet bzw. dem Bestand angepasst. Zugleich soll eine Optimierung der verkehrlichen Bedingungen in diesem Bereich vorgenommen werden. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst im Wesentlichen die Grundstücke Fl.Nr. 394/10 und 169, Gmkg. Passau. Zur näheren Abgrenzung wird auf den beiliegenden Lageplan verwiesen. Die Bebauungsplanänderung kann als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ aufgrund der Bestimmungen des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de
  • Frau Isabel Sageder, Telefon: 0851 396 231, E-Mail: isabel.sageder@passau.de

Verfahrensschritte

  • 15.09.2020, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 09.10.2020 - 11.11.2020, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 18.12.2020 - 07.01.2021, Erneute Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB
  • 02.02.2021, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 08.03.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.03.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge