Der Bebauungsplan „Rosenau“, 44. Änderung, wird im südöstlichen Bereich (Fl.Nrn. 313/16 und 312/147, Gmkg. Grubweg) geändert, um die für den vorgenannten Bebau-ungsplan vorgesehene Bebauung für „Sozialen Wohnungsbau“ den aktuellen Gegebenheiten entsprechend anpassen und eine eigenständige Tiefgarage realisieren zu können. Zur näheren Abgrenzung wird auf den beiliegenden Planauszug verwiesen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren, da mit der verfolgten Maßnahme ein Bebauungsplan der Innen-entwicklung vorliegt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.