Die Außenbereichssatzung „Schärdinger Straße“, Gmkg. Beiderwies, aus dem Jahr 2004 soll in einem westlichen Teilbereich auf Fl.Nr. 486 Gmkg. Beiderwies, östlich des Anwesens „Schärdinger Straße 44 a“ geändert werden, um die Zulassungsvoraussetzungen für zwei Wohngebäude (sonst. Vorhaben) gem. § 35 Abs.2 BauGB zu modifizieren, die nicht im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert bzw. bereits im Sinne des § 35 Abs. 4 BauGB begünstigt sind. Hierbei sollen max. 2 Wohneinheiten je Wohngebäude ermöglicht werden.