Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 09.03.2020 beschlossen, das Verfahren
zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtpark“, Gmkg. Haidenhof, einzuleiten. Mit diesem Bebauungsplan soll im
Bereich der bestehenden Studentenwohnanlage (Fl.Nr. 203, Gmkg. Haidenhof) an der Leonhard-Paminger-Straße
mittels Aufstockung der Bestandsbebauungen zusätzlicher Wohnraum für Studierende geschaffen werden.
Nachdem die vorliegende Nachverdichtung einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13 a BauGB darstellt,
erfolgt die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer
Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB bzw. die Aufstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB wird
daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.