Mit diesen Planungen soll für den Bereich des Gewerbegebäudes nördlich der Spitalhofstraße („Spitalhofstraße 28 a und 30“ / Fl.Nrn. 36/2, 36/32, 36/35, 36/30 und 36/29 Gmkg. Haidenhof) ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um anstelle dieses bestehenden Gewerbegebäudes mittels Ausweisung eines urbanen Gebietes (MU) gem. § 6 a BauNVO ein städtebaulich verträgliches Quartier (MU) für umfangreiche Wohnnutzungen, sozialen Wohnungsbau bzw. gefördertes studentisches Wohnen sowie geeignete, nicht störende gewerbliche, soziale und kulturelle Nutzungen ermöglichen zu können.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB, weshalb auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB verzichtet wird.