Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in der Sitzung vom 15.10.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ranklhofweg“, Gmkg. Hacklberg beschlossen. Mit diesem Bauleitplanverfahren soll der Bebauungsplan „Ranklhofweg“, Gmkg. Hacklberg insbesondere zur Ermöglichung von Wohn- bzw. Gewerbeflächen westlich des Anwesens „Ranklhofweg 5“ aufgestellt werden.