logo

Stadtplanung in Passau

Navigation

zurück

Bebauungsplan
GE am Burgholz - Abschnitt B

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau beschloss am 28.06.2011 die 101. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die parallel hierzu durchzuführende Aufstellung des Bebauungsplanes „GE am Burgholz“ zur Realisierung eines Gewerbegebietes östlich der Salzweger Straße. Mit Beschluss vom 22.05.2012 wurden diese Bauleitpläne entsprechend der unterschiedlichen Eigentums-verhältnisse räumlich aufgeteilt. Mit dem Bebauungsplan „GE am Burgholz - Abschnitt B“, der den nördlichen Teil des gesamten geplanten Gewerbegebietes umfasst sowie der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes (117. Änderung) soll insbesondere auf den Flächen Fl.Nrn. 376/25 und 376/27 Gmkg. Grubweg, d.h. nördlich des bereits bestehenden Gewerbebetriebes (geplantes Gewerbegebiet „GE am Burgholz - Abschnitt A“), ein bezüglich der Lärmimmissionen eingeschränktes Gewerbegebiet (GE´) verwirklicht werden.


Ansprechperson

  • Frau Christina Fuchs, Telefon: 0851 396 398, E-Mail: christina.fuchs@passau.de
  • Frau Elisabeth Stadler-Huber, Telefon: 0851 396 397, E-Mail: elisabeth.stadler-huber@passau.de

Verfahrensschritte

  • 28.06.2011, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 22.05.2012, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 01.04.2016 - 02.05.2016, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 15.10.2019, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 31.10.2019 - 06.12.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Parallelverfahren


Anhänge