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Satzung
Neureut / Jägerreuth, 2. Änderung

Für die Außenbereichssatzung „Neureut / Jägerreuth“ ist in städtebaulich geeigneten Bereichen, eine den Grundzügen dieser Satzung nicht zuwider laufende Ergänzung bzw. eine maßvolle Erweiterung der Bebauung vorgesehen.

Innerhalb des Geltungsbereiches der bestehenden Außenbereichssatzung „Neureut / Jägerreuth“, auf Fl.Nr. 95 Gmkg. Ries, im Anschluss an das Anwesen „Neureut 74“ soll eine weitere Bebauung (Wohn- bzw. Betriebsgebäude) ermöglicht werden. Zudem soll der Geltungsbereich südwestlich der Kreisstraße PAs 1 erweitert werden und künftig neben den Bestandsbauten „Jägerreuth 3 und 3a“ auch den unmittelbar an der Kreisstraße angrenzenden Teil der unbebauten Fl.Nr. 456/18 Gmkg. Hacklberg umfassen, um auf dieser Fläche eine weitere Wohnbebauung ermöglichen zu können.

 

 


Ansprechperson

  • Frau Isabel Sageder, Telefon: 0851 396 231, E-Mail: isabel.sageder@passau.de
  • Frau Christina Fuchs, Telefon: 0851 396 398, E-Mail: christina.fuchs@passau.de

Verfahrensschritte

  • 05.02.2019, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 31.10.2019 - 06.12.2019, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 28.02.2020 - 18.03.2020, Erneute Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB
  • 20.10.2020, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 21.12.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.12.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge