Für die Außenbereichssatzung „Neureut / Jägerreuth“ ist in städtebaulich geeigneten Bereichen, eine den Grundzügen dieser Satzung nicht zuwider laufende Ergänzung bzw. eine maßvolle Erweiterung der Bebauung vorgesehen.
Innerhalb des Geltungsbereiches der bestehenden Außenbereichssatzung „Neureut / Jägerreuth“, auf Fl.Nr. 95 Gmkg. Ries, im Anschluss an das Anwesen „Neureut 74“ soll eine weitere Bebauung (Wohn- bzw. Betriebsgebäude) ermöglicht werden. Zudem soll der Geltungsbereich südwestlich der Kreisstraße PAs 1 erweitert werden und künftig neben den Bestandsbauten „Jägerreuth 3 und 3a“ auch den unmittelbar an der Kreisstraße angrenzenden Teil der unbebauten Fl.Nr. 456/18 Gmkg. Hacklberg umfassen, um auf dieser Fläche eine weitere Wohnbebauung ermöglichen zu können.