Die rechtsverbindliche Außenbereichssatzung „Neureut / Jägerreuth“, Gmkg. Hacklberg und Ries aus dem Jahr 2001 soll im nördlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 225 und 225/2 Gmkg. Ries geändert werden. Zwischen der gewachsenen Bebauung innerhalb der derzeitigen Außenbereichssatzung und den nördlichen, bereits außerhalb der Satzung liegenden, bestehenden Anwesen „Neureut 5 und 5 a“ besteht eine Baulücke, welche in den Geltungsbereich der Satzung mit aufgenommen werden soll. Im Zuge dessen sollen hier geeignete, dem Umfeld entsprechende Bebauungen ermöglicht werden.