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Satzung
Neureut / Jägerreuth, 3. Änderung

Die rechtsverbindliche Außenbereichssatzung „Neureut / Jägerreuth“, Gmkg. Hacklberg und Ries aus dem Jahr 2001 soll im nördlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 225 und 225/2 Gmkg. Ries geändert werden. Zwischen der gewachsenen Bebauung innerhalb der derzeitigen Außenbereichssatzung und den nördlichen, bereits außerhalb der Satzung liegenden, bestehenden Anwesen „Neureut 5 und 5 a“ besteht eine Baulücke, welche in den Geltungsbereich der Satzung mit aufgenommen werden soll. Im Zuge dessen sollen hier geeignete, dem Umfeld entsprechende Bebauungen ermöglicht werden.

 


Ansprechperson

  • Frau Christina Fuchs, Telefon: 0851 396 398, E-Mail: christina.fuchs@passau.de

Verfahrensschritte

  • 02.04.2019, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 14.08.2020 - 18.09.2020, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 26.03.2021 - 15.04.2021, Erneute Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB
  • 18.05.2021, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 14.06.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.06.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


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