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Stadtplanung in Passau

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FNP 100

Übersichtsplan
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan, 100. Änderung

Bereits im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 22.03.2011 wurde die Einleitung des Verfahrens zur 100. Änderung des Flächennutzungsplanes (sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Therapeutische Begleitung am Langlebenhof“, Gmkg. Hacklberg) beschlossen, um in diesem Bereich anstelle der bisher hier dargestellten „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. „Obstgarten“ ein sonstiges Sondergebiet „Therapeutische Begleitung am Langlebenhof“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO darstellen zu können.  Nachdem sich die o.a. Änderung des Flächennutzungsplanes noch im laufenden Verfahren befindet und sich zwischenzeitlich weitergehende Planungsabsichten mit dem Ziel der Ermöglichung einer Schulturnhalle im nördlichen Anschluss an das bestehende Schulgelände ergeben haben, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr im seiner Sitzung am 05.02.2019 einstimmig beschlossen, die sich im Verfahren befindlichen Bauleitplanungen, d.h. den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 100. Änderung (und im Parallelverfahren Bebauungsplan „SO Therapeutische Begleitung am Langlebenhof“, Gmkg. Hacklberg) zu ergänzen bzw. zu ändern. So wird neben des Sondergebiets „Therapeutische Begleitung am Langlebenhof“ mit einem Reitplatz ein Sondergebiet „Schulsportanlage“ mit Turnhalle im unmittelbaren nördlichen Anschluss an das bestehende Schulgelände, d.h. auf den entsprechenden Teilflächen der Fl.Nrn. 143 und 143/2 Gmkg. Hacklberg dargestellt, die Ausgleichsflächen entsprechend berücksichtigt und die dargestellten Grünflächen und Bäume / Streuobstwiesen angepasst.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden frühzeitig am Verfahren beteiligt. Auf Grund des Abänderungsbeschlusses wurde zunächst lediglich eine erneute Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB in Betracht gezogen. Nachdem es sich allerdings um Änderungen handelt, welche die Grundzüge der Planung erheblich berühren, wird ein Regelverfahren durchgeführt, d.h. der o.a. Abänderungsbeschluss stellt die Einleitung des Verfahrens zur neu gefassten 100. Flächennutzungsplanänderung dar. Die bereits stattgefundene öffentliche Auslegung bzw. Behördenbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB, welche von  06. September 2019 bis einschließlich 07. Oktober 2019 durchgeführt wurde, ist daher als frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 3 Abs. 1 BauGB zu werten, da sowohl die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange und Behörden dadurch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung mittels Bekanntmachung des Abänderungsbeschlusses, öffentlicher Auslegung und Beteiligung unterrichtet und dementsprechend ausreichend Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gewährt wurde.

Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt und erhält nun die klarstellende Bezeichnung „SO Therapeutische Begleitung am Langlebenhof und SO Schulsportanlage Freudenhain“, Gmkg. Hacklberg.  

 


Ansprechperson

  • Frau Christina Fuchs, Telefon: 0851 396 398, E-Mail: christina.fuchs@passau.de
  • Frau Elisabeth Stadler-Huber, Telefon: 0851 396 397, E-Mail: elisabeth.stadler-huber@passau.de

Verfahrensschritte

  • 22.03.2011, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 05.02.2019, Erneuter Änderungsbeschluss
  • 06.09.2019 - 07.10.2019, Erneute Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB
  • 19.05.2020, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 05.06.2020 - 13.07.2020, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 15.09.2020, Feststellungsempfehlungsbeschluss
  • 21.10.2020, Feststellungsbeschluss

Parallelverfahren


Anhänge