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Stadtplanung in Passau

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Geltungsbereich des Bebauungsplans

Übersichtsplan
Bebauungsplan
Laimgrub II

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschloss in seiner Sitzung am 17.04.2018 die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Ermöglichung eines allgemeinen Wohngebietes  sowie die im Parallelverfahren hierzu erfolgende Aufstellung des Bebauungsplanes „Laimgrub II“, Gmkg. Grubweg.

Mit diesen Planungen soll in Grubweg, nördlich des Säumerwegs eine Erweiterungsfläche für den Friedhof gesichert sowie östlich der Don Bosco-Schule ein allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO festgesetzt werden, um eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung sowie eine Parzelle mit Geschosswohnungsbau zu ermöglichen und damit der großen Nachfrage nach entsprechenden Baugrundstücken in Grubweg entgegenzukommen. Die erforderlichen, im laufenden Bauleitplanverfahren konkret festgesetzten Ausgleichsflächen und –maßnahmen befinden sich insbesondere im nördlichen und östlichen Bereich des Geltungsbereiches bzw. sind auf Fl.Nr. 2767 Gmkg. Kirchberg der Stadt Passau zu sichern. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan, der für den Änderungsbereich bislang eine Grünfläche „Friedhof“  sowie im weiteren Anschluss Flächen für die Landwirtschaft darstellt, wurde im Parallelverfahren mit der 119. Flächennutzungsplanänderung geändert.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 17.04.2018, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 23.08.2019 - 27.09.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 04.02.2020, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  • 21.02.2020 - 25.03.2020, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 08.03.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.03.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Parallelverfahren


Anhänge