Der rechtswirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wird geändert:
In Haarschedl wird auf einer unmittelbar nordöstlich der Autobahn liegenden, rund 1,2 ha großen Teilfläche der Fl.Nr. 252/2 Gemarkung Heining, ein Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage“ im Sinne des § 11 BauNVO dargestellt.
Die bisher in diesem Bereich vorliegende Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ wird entsprechend zurückgenommen.
Parallel hierzu wird für diesen Bereich der Bebauungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Haarschedl“, Gemarkung Heining, aufgestellt.
Mit diesem Bebauungsplan soll entsprechend der o.a. Änderung des Flächennutzungsplanes auf dieser bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB eine Freiflächenphotovoltaikanlage ermöglicht werden.
Hierzu wird ein entsprechend bezeichnetes Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO festgesetzt.