Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 19.09.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Verlängerung Prachatitzer Straße“, Gemarkung Haidenhof, beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan soll im Anschluss an die Prachatitzer Straße im östlichen, rund 14.200 m² umfassenden Bereich der Fl.Nr. 179 Gmkg. Haidenhof ein allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die hierfür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden auf einer rund 13.200 m² großen Teilfläche im Westen des Grundstücks Fl.Nr. 179 Gmkg. Haidenhof nachgewiesen. Insbesondere die hierfür erforderliche Verlängerung der Prachatitzer Straße wird dabei auch kleinere Teilflächen der Fl.Nr. 181 Gmkg. Haidenhof umfassen.
Da es sich hierbei um eine Einbeziehung einer unmittelbar an den Innenbereich anschließenden Außenbereichsfläche handelt, die der Bereitstellung von Wohnnutzungen dient, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 b i.V.m. 13 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BauGB. Von der Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird dabei gem. § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.