Mit dieser Änderung soll im Wege einer Nachverdichtung auf dem neu herausgeteilten Grundstück Fl.Nr. 321/1 ein Einfamilienhaus mit max. 2 Wohneinheiten (WE) östlich des Anwesens „Sechzehnerstraße 1a“ ermöglicht werden.
Da mit der vorliegenden Nachverdichtung ein „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13 a BauGB vorliegt, erfolgt die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB bzw. der Aufstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB wird daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.