Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschloss in seiner Sitzung am 28.11.2017 die 122. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Ermöglichung eines „Gewerbegebietes (GE)“ im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf der Fläche der ehem. Sportanlage an der Neuburger Straße sowie die im Parallelverfahren hierzu erfolgende Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehem. Bundeswehrgelände Kohlbruck P 9“, Gemarkung Haidenhof. Mit diesen Planungen soll auf dem rund 2,2 ha großen Gelände der ehemaligen Sportanlage an der Neuburger Straße in Kohlbruck (Grundstücke Fl.Nr. 549/168, 549/204, 549/251 sowie kleinere Teilflächen der Fl.Nrn. 549/154 und 549/173 Gmkg. Haidenhof) anstelle der bisherigen „Grünfläche - Sportplatz“ ein Gewerbegebiet im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) verwirklicht werden.