Mit dieser Änderung soll die max. Verkaufsfläche des bestehenden östlich gelegenen Verbrauchermarktes, Regensburger Str. 55 (TF der Fl.Nrn. 159 bzw. 159/6, Gmkg. Heining) erweitert werden. Hierfür ist es insbesondere erforderlich, dass für diese Fläche ein „Sondergebiet (SO) Einzelhandel (Lebensmittel)“ gem. § 11 Abs. 3 BauNVO anstelle festgesetzten Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO ausgewiesen und zudem die Baugrenzen entsprechend angepasst werden.
Nachdem die vorliegende Nachverdichtung einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13 a BauGB darstellt, erfolgt die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 BauGB bzw. der Aufstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB wird daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Der Flächennutzungsplan, welcher in diesem Bereich ein Gewerbegebiet vorsieht, wird im Wege einer Berichtigung angepasst.