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Stadtplanung in Passau

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RittsteigerII_20AE

Übersichtsplan
Bebauungsplan
An der Rittsteiger Straße II, 20. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 20. Änderung des Bebauungsplans „An der Rittsteiger Straße II“, Gmkg. Heining, beschlossen.

Mit dieser Änderung soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 597/79, Gmkg. Heining, im Rahmen einer Nachverdichtung östlich des bestehenden Anwesens „Anrichterstraße 67“ eine Baugrenze für ein weiteres Einfamilienhaus festgesetzt werden. Zudem wird in diesem Zuge der Bereich im unmittelbaren Umfeld der aktuellen Situation entsprechend angepasst.

Da es sich bei dieser Nachverdichtung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, liegt ein so genannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im Sinne von § 13 a BauGB vor. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt daher im „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BauGB. Von der Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird dabei gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der o.a. Bebauungsplan mit Begründung liegt vom 29. Juni 2018 bis einschließlich 30. Juli 2018 während der Dienststunden vor dem Zimmer 206 öffentlich aus.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 15.05.2018, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 29.06.2018 - 30.07.2018, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 18.09.2018, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 26.09.2018, Planreife gem. § 33 BauGB
  • 08.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.10.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge