Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans „GE - GI Simmerlingweg“, Gmkg. Haidenhof beschlossen. Mit dieser Änderung wurde auf den Fl.Nrn. 710/5, 710/6, 710/17, 417/24 anstelle der bislang in diesem Bereich ausgewiesenen Parkflächen, ein Mischgebiet (MI) - insbesondere zur Ermöglichung von Geschäfts- und Bürogebäuden - festgesetzt werden. Hierzu wurde eine neue Baugrenze festgesetzt sowie die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschoßflächenzahl (GFZ) entsprechend der geplanten Mischgebietsnutzung angepasst. Die max. zulässigen Wandhöhen wurden gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan - im angemessenen Verhältnis zur bestehenden Bebauung - unter Einhaltung der gesetzlichen Maßgaben festgesetzt. Zudem werden in diesem Zuge zusätzliche öffentliche Verkehrsflächen für die Verbesserung des Verkehrsflusses am Knoten Vornholzstraße-Simmerlingweg festgesetzt.
Da es sich bei dieser Nachverdichtung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, liegt ein so genannter „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im Sinne von § 13 a BauGB vor. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgte daher im „beschleunigten Verfahren“ gem. § 13 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BauGB. Von der Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wurde dabei gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Bebauungsplan wurde am 17.12.2018 als Satzung beschlossen.