Der Bebauungsplan „Bräugasse“, Gmkg. Passau, aus dem Jahr 1979 soll im westlichen Bereich bei den Gebäuden Bräugasse 5, 7 und 9a (Fl.Nrn. 130, 132 und 133 Gmkg. Passau) mit diesem Bauleitplanverfahren geändert werden: Anstelle der bislang hier festgesetzten „Flächen oder Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - Schule, Turnhalle“ wird ein Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO verwirklicht. Wohnnutzungen werden dabei gem. § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO ausdrücklich für zulässig erklärt.
Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung werden beim Gebäude „Bräugasse 9a“ (ehem. Turnhalle) nun max. II + DG (Dachgeschoss als Vollgeschoss) festgesetzt.
Da mit diesem Vorhaben eine brach gefallene Fläche einer neuen, hier geeigneten Nutzung zugeführt wird, erfolgt die Bebauungsplanänderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Dabei wird insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Aufstellung eines Umweltberichtes im Sinne des § 2 a BauGB verzichtet.