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Stadtplanung in Passau

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Braeugasse_1AE

Übersichtsplan
Bebauungsplan
Bräugasse, 1. Änderung

Der Bebauungsplan „Bräugasse“, Gmkg. Passau, aus dem Jahr 1979 soll im westlichen Bereich bei den Gebäuden Bräugasse 5, 7 und 9a (Fl.Nrn. 130, 132 und 133 Gmkg. Passau) mit diesem Bauleitplanverfahren geändert werden: Anstelle der bislang hier festgesetzten „Flächen oder Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - Schule, Turnhalle“ wird ein Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO verwirklicht. Wohnnutzungen werden dabei gem. § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO ausdrücklich für zulässig erklärt.
Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung werden beim Gebäude „Bräugasse 9a“ (ehem. Turnhalle) nun max. II + DG (Dachgeschoss als Vollgeschoss) festgesetzt.

Da mit diesem Vorhaben eine brach gefallene Fläche einer neuen, hier geeigneten Nutzung zugeführt wird, erfolgt die Bebauungsplanänderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Dabei wird insbesondere auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Aufstellung eines Umweltberichtes im Sinne des § 2 a BauGB verzichtet.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 15.05.2018, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 15.06.2018 - 16.07.2018, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 18.09.2018, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 26.09.2018, Planreife gem. § 33 BauGB
  • 08.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.10.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge