Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Von-Rudhart-Straße“, Gemarkung Haidenhof beschlossen. Mit diesem Bauleitplanverfahren soll auf einer Teilfläche der Fl.Nrn. 87/3 sowie 97/37 der Gmkg. Haidenhof eine Einfamilien- bzw. Doppelhausbebauung ermöglicht werden, um so zusätzlichen Wohnraum schaffen zu können. Da die vorliegende Nachverdichtung einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13 a BauGB darstellt, erfolgt die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung wird daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Der Flächennutzungsplan, der in diesem Bereich zu Teilen noch Flächen für den Gemeinbedarf darstellt, wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege einer Berichtigung angepasst.