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Stadtplanung in Passau

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Stadtpark_5AE

Übersichtsplan
Bebauungsplan
Stadtpark, 5. Änderung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 28.11.2017 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtpark“ Gmkg. St. Nikola und Haidenhof, beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan sollen auf der Fl.Nr. 290 bzw. einer TF der Fl.Nr. 290/1 Gmkg. St. Nikola und Haidenhof, westlich der Einmündung der Leonhard-Paminger-Straße in die Innstraße, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Kindertagesstätte samt Kinderkrippe und entsprechend erforderlicher Freiflächen geschaffen werden. Die bislang in diesem Bereich festgelegte Fläche „Grünflächen / Parkanlage“ wird in einem Teilbereich entsprechend zurückgenommen.

Da die vorliegende Planung einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13 a BauGB darstellt, erfolgt die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 13 a BauGB.


Ansprechperson

  • Stadtplanung, Telefon: 0851/ 396 241, E-Mail: stadtplanung@passau.de

Verfahrensschritte

  • 28.11.2017, Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
  • 29.03.2018 - 02.05.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  • 15.06.2018 - 16.07.2018, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 18.09.2018, Satzungsempfehlungsbeschluss
  • 26.09.2018, Planreife gem. § 33 BauGB
  • 08.10.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.10.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge