Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 06.03.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Fuchsbauerweg Nord“, Gemarkung Haidenhof beschlossen.
Mit diesem Bauleitplanverfahren soll der „Fuchsbauerweg Nord“, 1. Änderung, Gmkg. Haidenhof, aus dem Jahr 1975 in einem Teilbereich auf der Fl.Nr. 214/45 geändert werden, um mittels Erweiterung des hier bestehenden Anwesens „Graf-Salm-Straße 6“ zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Zudem soll anstelle des sich auf Fl.Nr. 214/54, Gmkg. Haidenhof, befindlichen und als Garage genutzte Nebengebäudes ein Wohngebäude festgesetzt werden.
Da die vorliegende Nachverdichtung einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13 a BauGB darstellt, erfolgt die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung wird daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.