Mit diesem Bauleitplanverfahren soll der Bebauungsplan „Alte Straße II + III“, Gmkg. Grubweg, aus dem Jahr 1965 geändert werden, um anstelle des bislang brachliegenden Grundstücks Fl.Nr. 314/4, Gmkg. Grubweg, mittels Festsetzung einer Baugrenze eine Wohnbebauung mit max. 2 Vollgeschossen festsetzen zu können. Der Gehölzbestand im Norden und das Gelände im Südwesten samt Bewuchs sollen dabei weitgehend erhalten bleiben.
Da die vorliegende Nachverdichtung einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13 a BauGB darstellt, erfolgt die Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung wird daher gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.