Zur Auslagerung der Schreinerei und des Bauhofes der Diözese in deren bestehendes Depot am Stelzlhof sowie zur Neuordnung der benachbarten Hofstelle wird der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan geändert:
Anstelle der bisher im Stelzlhof dargestellten Flächen für die Landwirtschaft werden künftig für den Bereich um das bestehende Depot der Diözese ein „Gewerbegebiet“ (GE) gem. § 8 BauNVO und für die Hofstelle selbst ein „Dorfgebiet“ (MD) gem. § 5 BauNVO dargestellt.
Im Parallelverfahren hierzu wird dementsprechend der Bebauungsplan „Stelzlhof“, Gemarkung Hacklberg aufgestellt:
Neben der Festsetzung der Gebietsarten (s.o.) wird darin insbesondere eine bauliche Erweiterung des Diözesan-Depotgebäudes ermöglicht. Der Bereich der Hofstelle erfährt eine städtebauliche Neuordnung.
Die Grünflächen bzw. Gehölzbestände innerhalb des Geltungsbereiches werden, soweit diese hiervon unberührt bleiben, planungsrechtlich gesichert.
Der Ausgleichsbedarf wird im Laufe der Bauleitplanverfahren ermittelt und möglichst im unmittelbaren Anschluss sicher gestellt.