Der Bebauungsplan „Wohnen Thann“, Gmkg. Heining, aus dem Jahr 2018 wird im Be-reich der Fl.Nr. 36 Gmkg. Heining geändert: Im Zuge einer Nachverdichtung sollen ins-besondere zwei zusätzliche Wohneinheiten ermöglicht werden. So soll nunmehr ein Mehrfamilienhaus für Senioren mit 10 anstelle zweier Doppelhäuser mit max. 2 WE pro Haushälfte (8 Wohneinheiten) realisiert werden. Hierfür sind zudem insbesondere ge-ringfügige Erhöhungen der Nutzungszahlen wie beispielsweise der GFZ, der nördlichen Wandhöhe, Anpassungen der Baugrenzen sowie die Festsetzung von 2 VG samt zu-rückgesetztem Staffelgeschoss von Nöten.
Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung handelt es sich um eine Nachverdich-tungsmaßnahme, somit erfolgt die Änderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird daher verzichtet.