Der Bebauungsplan „Stelzlhof“, Gmkg. Hacklberg wird geändert, um auf den als MD (Dorfgebiet) gem. § 5 BauNVO ausgewiesenen Fl.Nrn. 307/6, 307/7, 307/9, 307/10 und TF 307 Gmkg. Hacklberg die gem. Bebauungsplan nicht zulässige, aber unter § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO grundsätzlichen ohnehin erlaubte „sonstige gewerbliche Nutzung“ (hier: Büro) zu ermöglichen.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB im sogenannten be-schleunigten Verfahren, da es sich hier um eine Innenentwicklungsmaßnahme handelt. Es wird daher insbesondere auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.