Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität der Stadt Passau hat in seiner Sitzung am 02.10.2023 die Einleitung des o.a. Verfahrens beschlossen. Mit dieser vorliegenden 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Ries - Am Wasserturm“, Gmkg. Ries, aus dem Jahr 1994 soll in einem östlichen Teilbereich auf Fl.Nr. 66/4 sowie TF 54 und 51/3 Gmkg. Ries, um das unmittelbar angrenzende, bestehende Anwesen „Ries 28“ erweitert werden, um die Zulassungsvoraussetzungen weiterer Wohnbebauungen (sonst. Vorhaben) gem. § 35 Abs.2 BauGB, welche nicht im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert bzw. bereits im Sinne des § 35 Abs. 4 BauGB begünstigt sind, zu modifizieren. Zudem soll der Geltungsbereich insbesondere um die ohnehin nicht bebaubaren landwirtschaftlichen Flächen der Flurnummern 68/3, 71 und 66/4 (jeweils TF) Gmkg. Ries zurückgenommen werden.