Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität beschloss in seiner Sitzung am 25.10.2022 die 132. Flächennutzungsplanänderung einzuleiten, um anstelle der dargestellten „Fläche für die Landwirtschaft“ auf der TF Fl.Nr. 1001/0, Gemarkung Hacklberg (unmittelbar nördlich der Staatsstraße 2125), ein Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage“ im Sinne des §11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) darstellen zu können. Parallel hierzu wird der Bebauungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Donauwiesen“, Gmkg. Hacklberg aufgestellt.